Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
In Deutschland zählt eine Freistellung während einer selbst geführten Insolvenz in der Regel nicht als Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitslosengeldes Wenn du während der Insolvenz freigestellt bist, erhältst du in der Regel kein Arbeitslosengeld, da du weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, auch wenn du nicht aktiv arbeitest. Die 12 Monate, die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld relevant sind, beziehen sich auf die Zeit, in der du tatsächlich beschäftigt warst und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Eine Freistellung könnte also dazu führen, dass diese Zeit nicht als anrechenbare Beschäftigungszeit gilt. Es ist jedoch ratsam, sich direkt bei der Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu informieren, um genaue Informationen zu deiner individuellen Situation zu erhalten.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, eine GmbH auch ohne Insolvenzverfahren zu schließen, solange sie zahlungsfähig ist und ihre Verbindlichkeiten begleichen kann. Das geschieht durc... [mehr]
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]
A sollte zunächst prüfen, ob er als Auftraggeber rechtlich verpflichtet ist, sicherzustellen, dass auch Subunternehmer (wie C) den Mindestlohn zahlen und entsprechende Freistellungsklauseln... [mehr]