Zählt die Freistellung in einer selbst geführten Insolvenz zu den Arbeitslosengeldmonaten oder wird sie von den 12 Monaten abgezogen?

Antwort

In Deutschland zählt eine Freistellung während einer selbst geführten Insolvenz in der Regel nicht als Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitslosengeldes Wenn du während der Insolvenz freigestellt bist, erhältst du in der Regel kein Arbeitslosengeld, da du weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, auch wenn du nicht aktiv arbeitest. Die 12 Monate, die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld relevant sind, beziehen sich auf die Zeit, in der du tatsächlich beschäftigt warst und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Eine Freistellung könnte also dazu führen, dass diese Zeit nicht als anrechenbare Beschäftigungszeit gilt. Es ist jedoch ratsam, sich direkt bei der Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu informieren, um genaue Informationen zu deiner individuellen Situation zu erhalten.

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