Um **ein Insolvenzverfahren für die betreute Person** wirksam „durchzuführen“ (also: Insolvenzantrag stellen, mit dem Insolvenzgericht/Insolvenzverwalter handeln, Vermögen o...
In Deutschland zählt eine Freistellung während einer selbst geführten Insolvenz in der Regel nicht als Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitslosengeldes Wenn du während der Insolvenz freigestellt bist, erhältst du in der Regel kein Arbeitslosengeld, da du weiterhin in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, auch wenn du nicht aktiv arbeitest. Die 12 Monate, die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld relevant sind, beziehen sich auf die Zeit, in der du tatsächlich beschäftigt warst und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hast. Eine Freistellung könnte also dazu führen, dass diese Zeit nicht als anrechenbare Beschäftigungszeit gilt. Es ist jedoch ratsam, sich direkt bei der Agentur für Arbeit oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu informieren, um genaue Informationen zu deiner individuellen Situation zu erhalten.
Um **ein Insolvenzverfahren für die betreute Person** wirksam „durchzuführen“ (also: Insolvenzantrag stellen, mit dem Insolvenzgericht/Insolvenzverwalter handeln, Vermögen o...
Der Aufgabenbereich eines Betreuers in Insolvenzverfahren (typisch: Insolvenzverwalter, Sachwalter oder Treuhänder – je nach Verfahrensart) umfasst im Kern: - **Sicherung und Verwaltung de...
In eine Freistellungsvereinbarung mit dem Dritten (gegen den du im Prozess „Streit verkünden“ könntest) gehören typischerweise diese Punkte, damit sie im laufenden/folgenden...