Ist Freiheit laut Gesetzbuch unantastbar?

Antwort

In Deutschland ist die Freiheit des Einzelnen ein zentrales Grundrecht und wird im Grundgesetz (GG) besonders geschützt. Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 GG lautet: > „Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Das bedeutet: Die Freiheit der Person ist grundsätzlich unantastbar („unverletzlich“), allerdings gibt es Ausnahmen. Eingriffe in die persönliche Freiheit sind nur dann zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen (zum Beispiel bei einer Festnahme durch die Polizei nach den Regeln der Strafprozessordnung). Zusammengefasst: Die Freiheit ist laut Grundgesetz ein besonders geschütztes Recht, aber nicht absolut unantastbar. Sie kann unter bestimmten, gesetzlich geregelten Voraussetzungen eingeschränkt werden.

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