Im Betreuungsrecht bezieht sich der Begriff "freier Wille" auf die Fähigkeit einer Person, eigenständige Entscheidungen zu treffen und diese auch zu äußern. Das bedeutet, dass die betroffene Person in der Lage ist, ihre Wünsche und Vorstellungen klar und verständlich zu formulieren und diese auch in die Tat umzusetzen, ohne dass sie dabei durch äußere Einflüsse oder innere Einschränkungen (wie z.B. eine geistige oder psychische Erkrankung) beeinträchtigt wird. Der freie Wille ist ein zentrales Kriterium bei der Entscheidung, ob eine Betreuung eingerichtet oder fortgeführt werden soll. Wenn eine Person in der Lage ist, ihren freien Willen zu äußern und ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, ist eine Betreuung in der Regel nicht erforderlich. Das Betreuungsgericht muss daher immer prüfen, ob und inwieweit der freie Wille der betroffenen Person vorhanden und wirksam ist. Weitere Informationen zum Betreuungsrecht findest du auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz: [BMJ Betreuungsrecht](https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html).