Was ist der freie Wille im Betreuungsrecht?

Antwort

Im Betreuungsrecht bezieht sich der Begriff "freier Wille" auf die Fähigkeit einer Person, eigenständige Entscheidungen zu treffen und diese auch zu äußern. Das bedeutet, dass die betroffene Person in der Lage ist, ihre Wünsche und Vorstellungen klar und verständlich zu formulieren und diese auch in die Tat umzusetzen, ohne dass sie dabei durch äußere Einflüsse oder innere Einschränkungen (wie z.B. eine geistige oder psychische Erkrankung) beeinträchtigt wird. Der freie Wille ist ein zentrales Kriterium bei der Entscheidung, ob eine Betreuung eingerichtet oder fortgeführt werden soll. Wenn eine Person in der Lage ist, ihren freien Willen zu äußern und ihre Angelegenheiten selbst zu regeln, ist eine Betreuung in der Regel nicht erforderlich. Das Betreuungsgericht muss daher immer prüfen, ob und inwieweit der freie Wille der betroffenen Person vorhanden und wirksam ist. Weitere Informationen zum Betreuungsrecht findest du auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz: [BMJ Betreuungsrecht](https://www.bmj.de/DE/Themen/FokusThemen/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html).

KI fragen

Verwandte Fragen

Bei welchen Angelegenheiten wird ein Verfahrenspfleger eingesetzt?

Verfahrenspfleger werden in verschiedenen gerichtlichen Verfahren bestellt, um die Interessen von Personen zu vertreten, die ihre Rechte nicht selbst ausreichend wahrnehmen können. Typische Angel... [mehr]

Was sind die wichtigsten Inhalte des Betreuungsrechts in Brandenburg und welche Aufgaben hat die Betreuungsbehörde im Landkreis Oberhavel?

Das Betreuungsrecht in Brandenburg regelt, wie volljährige Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können, rechtlic... [mehr]

Was tun, wenn ein Berufsbetreuer während der Anhörung vor dem Betreuungsgericht an der Einsicht- und Handlungsfähigkeit des Betreuten zweifelt?

Wenn ein Berufsbetreuer während einer Anhörung vor dem Betreuungsgericht Zweifel an der Einsicht- und Handlungsfähigkeit des Betreuten äußert, sind folgende Schritte übl... [mehr]