Nein, du verlierst deine Urheberrechte nicht, wenn du etwas auf Facebook postest. Die Urheberrechte an deinen Inhalten bleiben bei dir. Allerdings räumst du Facebook mit dem Posten eine sogenannt... [mehr]
Ob du Fotos von Kunstdrucken von Alfons Walde per E-Mail an einen Käufer senden darfst, hängt vom Urheberrecht ab. Alfons Walde ist 1958 verstorben. In Österreich und Deutschland erlischt das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Das bedeutet: Die Werke von Alfons Walde sind seit 2029 (70 Jahre nach 1958) gemeinfrei. Bis dahin sind sie noch urheberrechtlich geschützt. Das Versenden von Fotos von Kunstdrucken per E-Mail ist eine Vervielfältigung und Verbreitung im Sinne des Urheberrechts. Ohne Zustimmung der Rechteinhaber (z. B. der Erben oder einer Verwertungsgesellschaft) ist das grundsätzlich nicht erlaubt, auch nicht zu Verkaufszwecken. **Ausnahme:** Wenn du die Rechte an den Bildern hast (z. B. durch eine Lizenz) oder die Bilder gemeinfrei sind (ab 2029), darfst du sie verwenden. **Fazit:** Bis 2029 darfst du ohne Erlaubnis der Rechteinhaber keine Fotos von Kunstdrucken von Alfons Walde an einen Käufer senden. Danach sind die Werke gemeinfrei und dürfen frei verwendet werden. Weitere Informationen findest du z. B. bei der [VG Bild-Kunst](https://www.bildkunst.de/) oder beim [Österreichischen Urheberrecht](https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/urheberrecht/Seite.320100.html).
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Künstliche Intelligenz (KI) kann Streit um Urheberrechte nicht vollständig verhindern, aber sie kann dazu beitragen, Konflikte zu minimieren oder frühzeitig zu erkennen. Hier sind einig... [mehr]