Kann ich Forderungen gegenüber einem Verstorbenen geltend machen?

Antwort

Ja, du kannst die Schulden eines Verstorbenen noch anfordern, aber es gibt bestimmte Schritte, die du befolgen musst: 1. **Erbschaftsverfahren**: Du musst den Nachlassverwalter oder die Erben des Verstorbenen kontaktieren. Diese sind für die Abwicklung der Schulden des Verstorbenen verantwortlich. 2. **Forderung anmelden**: Reiche deine Forderung schriftlich beim Nachlassgericht oder direkt bei den Erben ein. Du solltest alle relevanten Beweise und Dokumente beifügen, die deine Forderung belegen. 3. **Fristen beachten**: Achte darauf, dass du die gesetzlichen Fristen einhältst. In Deutschland beträgt die Frist zur Anmeldung von Forderungen in der Regel sechs Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Erbfalls. 4. **Nachlassinsolvenz**: Wenn der Nachlass überschuldet ist, kann ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet werden. In diesem Fall musst du deine Forderung im Rahmen dieses Verfahrens anmelden. Es ist ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass du alle notwendigen Schritte korrekt durchführst.

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