Wenn der Gläubiger den vorausgefüllten Forderungsnachweis ablehnt, weil der dort angegebene Betrag zu niedrig erscheint, hat er das Recht, einen eigenen, korrigierten Forderungsnachweis einz... [mehr]
Wenn der Insolvenzverwalter den Forderungsnachweis ablehnt, bedeutet das, dass deine angemeldete Forderung im Insolvenzverfahren nicht anerkannt wird. Das hat folgende Konsequenzen: 1. **Keine Berücksichtigung bei der Verteilung**: Deine Forderung wird nicht in die Insolvenztabelle aufgenommen. Du erhältst keine (anteilige) Auszahlung aus der Insolvenzmasse. 2. **Widerspruchsrecht**: Du kannst gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen. Das Verfahren ist im § 179 Insolvenzordnung (InsO) geregelt. Der Widerspruch muss gegenüber dem Insolvenzverwalter und ggf. auch gegenüber dem Insolvenzgericht erklärt werden. 3. **Feststellungsklage**: Bleibt der Insolvenzverwalter bei der Ablehnung, musst du deine Forderung im Wege der sogenannten Feststellungsklage (§ 179 Abs. 1 InsO) beim Insolvenzgericht einklagen. Das Gericht entscheidet dann, ob deine Forderung berechtigt ist und in die Insolvenztabelle aufgenommen wird. 4. **Fristen beachten**: Es gibt bestimmte Fristen, innerhalb derer du reagieren musst. Versäumst du diese, verlierst du möglicherweise endgültig deinen Anspruch im Insolvenzverfahren. **Fazit:** Die Ablehnung des Forderungsnachweises durch den Insolvenzverwalter ist nicht endgültig. Du hast rechtliche Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, musst aber aktiv werden und ggf. gerichtliche Schritte einleiten, um deine Forderung doch noch anerkennen zu lassen. Weitere Informationen findest du z.B. bei [justiz.nrw](https://www.justiz.nrw.de/BS/Verfahren/Insolvenzverfahren/Gläubiger/index.php) oder [anwalt.de](https://www.anwalt.de/rechtstipps/insolvenzforderung-abgelehnt-was-tun_120073.html).
Wenn der Gläubiger den vorausgefüllten Forderungsnachweis ablehnt, weil der dort angegebene Betrag zu niedrig erscheint, hat er das Recht, einen eigenen, korrigierten Forderungsnachweis einz... [mehr]
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