Wenn du ein Erbe ausschlagen möchtest, kannst du als Grund angeben, dass du vermutest, Schulden zu erben. Das ist in der Regel nicht nachteilig. Die Ausschlagung eines Erbes ist in Deutschland gr... [mehr]
An ein Inkassounternehmen dürfen Forderungen übergeben werden, die rechtlich durchsetzbar sind. Dazu gehören in der Regel: 1. **Offene Rechnungen**: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht bezahlt wurden. 2. **Ratenzahlungsvereinbarungen**: Forderungen aus Verträgen, bei denen Raten nicht fristgerecht gezahlt wurden. 3. **Mietforderungen**: Ausstehende Mieten oder Nebenkosten. 4. **Darlehensforderungen**: Rückzahlungen von Krediten, die nicht geleistet wurden. 5. **Vertragsstrafen**: Forderungen aus Vertragsverletzungen, sofern diese vertraglich vereinbart wurden. Es ist wichtig, dass die Forderung klar dokumentiert und die rechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung an das Inkassounternehmen erfüllt sind.
Wenn du ein Erbe ausschlagen möchtest, kannst du als Grund angeben, dass du vermutest, Schulden zu erben. Das ist in der Regel nicht nachteilig. Die Ausschlagung eines Erbes ist in Deutschland gr... [mehr]