Welche Forderungen dürfen an ein Inkassounternehmen übergeben werden?

Antwort

An ein Inkassounternehmen dürfen Forderungen übergeben werden, die rechtlich durchsetzbar sind. Dazu gehören in der Regel: 1. **Offene Rechnungen**: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nicht bezahlt wurden. 2. **Ratenzahlungsvereinbarungen**: Forderungen aus Verträgen, bei denen Raten nicht fristgerecht gezahlt wurden. 3. **Mietforderungen**: Ausstehende Mieten oder Nebenkosten. 4. **Darlehensforderungen**: Rückzahlungen von Krediten, die nicht geleistet wurden. 5. **Vertragsstrafen**: Forderungen aus Vertragsverletzungen, sofern diese vertraglich vereinbart wurden. Es ist wichtig, dass die Forderung klar dokumentiert und die rechtlichen Voraussetzungen für die Übertragung an das Inkassounternehmen erfüllt sind.

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