Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]
Die Forderung aus ungerechtfertigter Bereicherung ist ein rechtlicher Anspruch, der entsteht, wenn jemand ohne rechtlichen Grund einen Vorteil auf Kosten eines anderen erlangt. In Deutschland ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 812 ff. geregelt. Die Grundsätze sind wie folgt: 1. **Vorteil**: Der Bereicherte muss einen Vorteil erlangt haben, sei es in Form von Geld, Dienstleistungen oder anderen Vermögenswerten. 2. **Nachteil**: Der andere muss einen entsprechenden Nachteil erlitten haben. 3. **Fehlender rechtlicher Grund**: Der Vorteil muss ohne rechtlichen Grund erlangt worden sein, das heißt, es darf keine vertragliche oder gesetzliche Grundlage für den Erwerb des Vorteils bestehen. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Geschädigte die Rückzahlung des erlangten Vorteils verlangen. Es ist wichtig, die genauen Umstände des Einzelfalls zu betrachten, um festzustellen, ob eine ungerechtfertigte Bereicherung vorliegt.
Eine ungerechtfertigte Bereicherung nach § 812 BGB ist grundsätzlich **nicht strafbar**. § 812 BGB regelt das sogenannte Bereicherungsrecht im Zivilrecht. Es geht darum, dass jemand e... [mehr]