Dürfen Personen in der Fußgängerzone mit Flyern sich mir in den Weg stellen?

Antwort

In Deutschland dürfen Personen, die in einer Fußgängerzone an einem Stand stehen und Flyer verteilen, grundsätzlich Passanten ansprechen und ihnen Flyer anbieten. Sie dürfen dir aber **nicht absichtlich den Weg versperren** oder dich am Weitergehen hindern. Das gezielte Blockieren des Weges kann als Nötigung (§ 240 StGB) oder zumindest als Belästigung angesehen werden und ist nicht erlaubt. Das Verteilen von Flyern ist durch die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt, solange es friedlich und ohne Zwang geschieht. Die Standbetreiber müssen außerdem die Regeln der Stadt oder Gemeinde einhalten, z. B. eine Genehmigung für den Stand haben und Rettungswege freihalten. **Fazit:** Sie dürfen dich ansprechen und dir einen Flyer anbieten, aber sie dürfen dir nicht absichtlich den Weg versperren oder dich am Weitergehen hindern. Wenn du dich belästigt fühlst, kannst du das höflich mitteilen oder dich an das Ordnungsamt wenden.

KI fragen

Verwandte Fragen

Muss auf einem Flyer für eine Kundgebung ersichtlich sein, wer dazu aufruft?

Ja, in Deutschland muss auf einem Flyer für eine Kundgebung in der Regel erkennbar sein, wer der Veranstalter bzw. der Aufrufende ist. Dies ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Vorgaben: 1.... [mehr]