Ja, in Deutschland muss auf einem Flyer für eine Kundgebung in der Regel erkennbar sein, wer der Veranstalter bzw. der Aufrufende ist. Dies ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Vorgaben: 1.... [mehr]
Ja, in Deutschland muss auf einem Flyer für eine Kundgebung in der Regel erkennbar sein, wer der Veranstalter bzw. der Aufrufende ist. Dies ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen Vorgaben: 1.... [mehr]