Im Beihilfenrecht der Europäischen Union werden staatliche Beihilfen grundsätzlich als Maßnahmen definiert, die den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, indem sie bestimmte Unternehmen oder Produktionszweige begünstigen. Fixkostenzuschüsse können unter das Beihilfenrecht fallen, wenn sie von staatlichen Stellen gewährt werden und die oben genannten Kriterien erfüllen. Ein Fixkostenzuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Unternehmen gewährt wird, um ihre fixen Kosten zu decken, insbesondere in Krisenzeiten wie der COVID-19-Pandemie. Solche Zuschüsse können als staatliche Beihilfen betrachtet werden, wenn sie aus öffentlichen Mitteln stammen und den Wettbewerb beeinflussen. Um als zulässige Beihilfe anerkannt zu werden, müssen Fixkostenzuschüsse bestimmte Bedingungen erfüllen, die in den EU-Beihilfevorschriften festgelegt sind. Dazu gehören: 1. **Transparenz**: Die Beihilfe muss klar und transparent sein. 2. **Verhältnismäßigkeit**: Die Höhe der Beihilfe muss angemessen und notwendig sein, um das Ziel zu erreichen. 3. **Nichtdiskriminierung**: Die Beihilfe darf keine bestimmte Gruppe von Unternehmen oder Produktionszweigen unzulässig bevorzugen. 4. **Wettbewerbsverzerrung**: Die Beihilfe darf den Wettbewerb nicht in einem Maße verzerren, das dem gemeinsamen Interesse der EU zuwiderläuft. Die Europäische Kommission hat im Rahmen der COVID-19-Pandemie spezielle befristete Beihilferahmen geschaffen, um den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, Unternehmen gezielt zu unterstützen, ohne gegen das Beihilfenrecht zu verstoßen. Diese Rahmenbedingungen legen fest, unter welchen Voraussetzungen Fixkostenzuschüsse und andere Unterstützungsmaßnahmen gewährt werden können. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Website der Europäischen Kommission: [Europäische Kommission - Wettbewerb](https://ec.europa.eu/competition/state_aid/overview/index_en.html).