Kann eine Feststellungsklage per Fax an das Gericht gestellt werden?

Antwort

Ja, eine Feststellungsklage kann per Fax an das Gericht gestellt werden. In Deutschland ist es grundsätzlich zulässig, Schriftsätze per Fax an das Gericht zu übermitteln. Es ist jedoch wichtig, sicherzustellen, dass das Fax vollständig und lesbar beim Gericht ankommt. Zudem sollte das Originaldokument nachgereicht werden, um eventuelle Unklarheiten zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die spezifischen Anforderungen des jeweiligen Gerichts zu überprüfen, da es Unterschiede in den Verfahrensweisen geben kann.

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