Wie heißt das Festnahmerecht im BGB?

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Das Festnahmerecht ist im deutschen Recht nicht im Bürgerlichen Gesetz (BGB), sondern im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Es handelt sich um § 127 StGB, der die vorläufige Festnahme durch jedermann erlaubt.

Kategorie: Recht Tags: Festnahmerecht BGB Gesetz

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