Ein Antrag auf Aufhebung eines Urteils wegen Formmangels ist im deutschen Recht grundsätzlich möglich, wenn das Urteil gegen zwingende formelle Vorschriften verstoßen hat. Ein Formmang... [mehr]
Ja, in Deutschland ist es grundsätzlich möglich, den Familiennamen (Nachnamen) zu ändern, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Namensänderung ist im Namensänderungsgesetz (NamÄndG) geregelt. Ein Antrag auf Änderung des Familiennamens kann beim Standesamt oder der zuständigen Namensänderungsbehörde gestellt werden. Eine Namensänderung wird in der Regel nur genehmigt, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Solche Gründe können zum Beispiel sein: - Der Name ist anstößig oder lächerlich. - Der Name ist sehr schwer auszusprechen oder zu schreiben. - Es besteht ein berechtigtes Interesse, sich von einer belastenden Familiengeschichte zu distanzieren. - Nach einer Scheidung oder Adoption. Die Behörde prüft den Antrag sorgfältig und entscheidet im Einzelfall. Die Änderung ist gebührenpflichtig. Weitere Informationen findest du zum Beispiel auf den Seiten des [Bundesministeriums des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/namensaenderung/namensaenderung-node.html). Es empfiehlt sich, vorab ein Beratungsgespräch bei der zuständigen Behörde zu führen.
Ein Antrag auf Aufhebung eines Urteils wegen Formmangels ist im deutschen Recht grundsätzlich möglich, wenn das Urteil gegen zwingende formelle Vorschriften verstoßen hat. Ein Formmang... [mehr]