Die fahrlässige Begehung eines Straftatbestandes ist in Deutschland in den folgenden vier Hauptbereichen strafbar: 1. **Straßenverkehrsdelikte**: Dazu gehören unter anderem fahrlässige Tötung (§ 222 StGB) und fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. 2. **Umweltdelikte**: Hierzu zählen beispielsweise fahrlässige Gewässerverunreinigung (§ 324 StGB) und fahrlässige Luftverunreinigung (§ 325 StGB). 3. **Arbeitsschutzdelikte**: Dazu gehören fahrlässige Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften, die zu Unfällen oder Gesundheitsschäden führen. 4. **Medizinische Delikte**: Hierunter fallen fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung durch medizinisches Personal, etwa durch Behandlungsfehler. Diese Bereiche sind besonders relevant, da sie häufig vorkommen und erhebliche Folgen für die Betroffenen haben können.