Welcher Fachanwalt bei Widerspruch gegen Mahnbescheid?

Antwort

Für einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist ein Fachanwalt für **Zivilrecht** oder speziell ein **Fachanwalt für Insolvenzrecht** oder **Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht** zuständig. Am häufigsten wird jedoch ein **Fachanwalt für Zivilrecht** oder ein **Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht** (bei mietrechtlichen Forderungen) beauftragt. In der Regel sind **Fachanwälte für Zivilrecht** die richtige Wahl, da Mahnbescheide meist zivilrechtliche Forderungen betreffen. Mehr Informationen findest du beispielsweise bei der [Bundesrechtsanwaltskammer](https://www.brak.de/) oder bei der [Rechtsanwaltskammer deines Bundeslandes](https://www.rechtsanwaltskammer.de/).

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