Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]
Für einen Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist ein Fachanwalt für **Zivilrecht** oder speziell ein **Fachanwalt für Insolvenzrecht** oder **Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht** zuständig. Am häufigsten wird jedoch ein **Fachanwalt für Zivilrecht** oder ein **Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht** (bei mietrechtlichen Forderungen) beauftragt. In der Regel sind **Fachanwälte für Zivilrecht** die richtige Wahl, da Mahnbescheide meist zivilrechtliche Forderungen betreffen. Mehr Informationen findest du beispielsweise bei der [Bundesrechtsanwaltskammer](https://www.brak.de/) oder bei der [Rechtsanwaltskammer deines Bundeslandes](https://www.rechtsanwaltskammer.de/).
Nein, in der Regel gibt es keine allgemeine gesetzliche Frist von 3 Tagen, um Widerspruch gegen eine Kündigung einzulegen. Die Fristen hängen davon ab, um welche Art von Kündigung es si... [mehr]