Kann mein Mann seine Eigentumswohnung per handschriftlichem Testament an unser einziges Kind vererben?

Antwort vom

Ja. Dein Mann kann eine Eigentumswohnung per **handschriftlichem (eigenhändigem) Testament** eurem einzigen Kind vererben, wenn das Testament **vollständig von ihm handschriftlich geschrieben** und **eigenhändig unterschrieben** ist sowie **Datum und Ort** enthält (dringend empfohlen). Wichtig: - **Gemeinschaftliches Eigentum / Miteigentum:** Vererben kann er nur **seinen Anteil**. Gehört die ETW (teilweise) auch dir, betrifft das Testament nur seinen Teil. - **Ehepartner-Pflichtteil:** Auch wenn das Kind als Alleinerbe eingesetzt wird, hast du als Ehefrau im Regelfall einen **Pflichtteilsanspruch** (Geldanspruch) gegen das Kind, falls du enterbt oder zu gering bedacht wirst. - **Grundbuch/Abwicklung:** Das Kind wird Eigentümer erst im Erbfall; für die Umschreibung im Grundbuch wird meist ein **Erbschein** oder ein **notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll** benötigt. Ein rein handschriftliches Testament kann funktionieren, führt aber in der Praxis häufiger zu Nachweis-/Erbschein-Themen. (Infos: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2247.html)

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