Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]
Ob du den ersten Forderungsnachweis des Insolvenzverwalters „annehmen“ solltest, hängt davon ab, ob die dort aufgeführten Angaben zu deiner Forderung korrekt sind. **Wichtige Punkte:** - **Prüfe die Angaben:** Kontrolliere, ob die Höhe der Forderung, der Grund und eventuelle Zinsen oder Nebenforderungen richtig aufgeführt sind. - **Widerspruch:** Falls etwas nicht stimmt (z.B. die Forderung ist zu niedrig oder falsch dargestellt), solltest du dem Insolvenzverwalter schriftlich widersprechen und die Korrektur verlangen. - **Keine Annahme erforderlich:** In der Regel musst du den Forderungsnachweis nicht „annehmen“. Es handelt sich um eine Mitteilung, wie deine Forderung zur Insolvenztabelle angemeldet wurde. Du solltest aber reagieren, wenn Fehler vorliegen. - **Fristen beachten:** Widersprüche oder Korrekturen sollten zeitnah erfolgen, da es Fristen gibt. **Fazit:** Du solltest den Forderungsnachweis sorgfältig prüfen. Ist alles korrekt, musst du nichts weiter tun. Bei Fehlern solltest du umgehend reagieren und eine Korrektur verlangen. Weitere Informationen findest du z.B. bei [verbraucherzentrale.de](https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/insolvenz/insolvenzverfahren-ihre-rechte-als-glaeubiger-13213).
Grundsätzlich haftet der Vorstand eines eingetragenen Vereins (§ 26 BGB) **nicht automatisch mit seinem Privatvermögen**, wenn der Verein insolvent wird. Die Haftung ist in der Regel au... [mehr]
Solange ein Insolvenzantrag für deine GmbH beim zuständigen Amtsgericht (hier: AG Mönchengladbach) läuft, kannst du die Gesellschaft nicht einfach „schließen“ ode... [mehr]