Erste 19 Artikel des deutschen Grundgesetzes kurz zusammengefasst.

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Hier sind die ersten 19 Artikel des deutschen Grundgesetzes in sehr kurzer Fassung: 1. **Artikel 1**: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. 2. **Artikel 2**: Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt. Das Leben und die körperliche Unversehrtheit sind geschützt. 3. **Artikel 3**: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Rasse, Sprache, Heimat, Glauben oder Behinderung ist verboten. 4. **Artikel 4**: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit der Religionsausübung sind gewährleistet. 5. **Artikel 5**: Die Meinungsfreiheit, die Pressefreiheit und die Freiheit der Kunst und Wissenschaft sind gewährleistet. 6. **Artikel 6**: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. 7. **Artikel 7**: Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates. 8. **Artikel 8**: Die Versammlungsfreiheit ist gewährleistet. 9. **Artikel 9**: Die Vereinigungsfreiheit ist gewährleistet. 10. **Artikel 10**: Das Briefgeheimnis und das Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. 11. **Artikel 11**: Alle Deutschen haben das Recht, sich im ganzen Bundesgebiet frei zu bewegen und niederzulassen. 12. **Artikel 12**: Jeder hat das Recht auf freie Wahl des Berufs, des Arbeitsplatzes und der Ausbildungsstätte. 13. **Artikel 13**: Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist gewährleistet. 14. **Artikel 14**: Das Eigentum und das Erbrecht sind gewährleistet. Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 15. **Artikel 15**: Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. 16. **Artikel 16**: Die Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht. 17. **Artikel 17**: Jeder hat das Recht, sich schriftlich an die zuständigen Stellen zu wenden. 18. **Artikel 18**: Wer die in den Artikeln 1 bis 17 genannten Rechte missbraucht, kann durch das Bundesverfassungsgericht seine Grundrechte verlieren. 19. **Artikel 19**: Grundrechte können durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden. Diese Zusammenfassungen geben einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Artikel.