In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg haben Strafgefangene grundsätzlich keinen freien Zugang zum Internet. In deutschen Justizvollzugsanstalten ist der Internetzugang für Inhaftier...
Der Verkauf erotischer Bilder im Internet ist grundsätzlich erlaubt, solange bestimmte rechtliche Vorgaben eingehalten werden. Zu beachten sind insbesondere folgende Punkte: 1. **Volljährigkeit**: Alle abgebildeten Personen müssen nachweislich volljährig sein (mindestens 18 Jahre alt). Bilder mit Minderjährigen sind strengstens verboten und strafbar. 2. **Einwilligung**: Die abgebildeten Personen müssen ausdrücklich in die Anfertigung und Veröffentlichung der Bilder eingewilligt haben. Am besten lässt du dir dies schriftlich bestätigen (Model Release). 3. **Urheberrecht**: Du musst selbst der Urheber der Bilder sein oder die Rechte zur Verwertung besitzen. 4. **Plattformregeln**: Die jeweilige Verkaufsplattform (z.B. OnlyFans, Patreon, eigene Website) hat eigene Richtlinien, die du einhalten musst. 5. **Jugendschutz**: Die Inhalte müssen so angeboten werden, dass sie nicht für Minderjährige zugänglich sind (z.B. durch Altersverifikation). 6. **Steuerrecht**: Einnahmen aus dem Verkauf sind steuerpflichtig und müssen beim Finanzamt angegeben werden. 7. **Verbotene Inhalte**: Gewisse Darstellungen (z.B. Gewalt, Zwang, bestimmte Fetische) sind auch bei Erwachsenen verboten. Weitere Informationen findest du z.B. bei der [Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung](https://www.bzga.de/) oder bei [Jugendschutz.net](https://www.jugendschutz.net/). Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um auf der sicheren Seite zu sein.
In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Brandenburg haben Strafgefangene grundsätzlich keinen freien Zugang zum Internet. In deutschen Justizvollzugsanstalten ist der Internetzugang für Inhaftier...
Eine Mängelrüge im Verkauf ist die Mitteilung des Käufers an den Verkäufer, dass die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, also nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenh...