Was ist eine Mängelrüge im Verkauf?

Antwort

Eine Mängelrüge im Verkauf ist die Mitteilung des Käufers an den Verkäufer, dass die gelieferte Ware einen Mangel aufweist, also nicht die vereinbarte oder übliche Beschaffenheit hat. Mit der Mängelrüge macht der Käufer seine Rechte aus der sogenannten Gewährleistung geltend. Das bedeutet, er informiert den Verkäufer über den festgestellten Mangel und fordert in der Regel eine Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder – bei schwerwiegenden Mängeln – Rücktritt vom Vertrag. Die Mängelrüge ist besonders im Handelsrecht (z. B. nach § 377 HGB in Deutschland) wichtig: Kaufleute müssen die Ware nach Erhalt unverzüglich prüfen und offensichtliche Mängel sofort rügen, sonst verlieren sie ihre Gewährleistungsrechte. Bei Verbrauchern gelten andere, meist großzügigere Fristen. Zusammengefasst: Eine Mängelrüge ist die formelle Anzeige eines Mangels an der gekauften Ware gegenüber dem Verkäufer, um Gewährleistungsrechte zu sichern.

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