Minderjährige unter 7 Jahren sind nach deutschem Recht gemäß § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig. Das bedeutet, sie können keine wirksamen Willenserklärungen abge... [mehr]
Geschäftsunfähigkeit bezeichnet im deutschen Recht den Zustand, in dem eine Person nicht in der Lage ist, rechtsverbindliche Geschäfte abzuschließen. Dies betrifft in der Regel Minderjährige unter sieben Jahren sowie Personen, die aufgrund einer psychischen Störung oder einer anderen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, die Bedeutung ihrer Handlungen zu verstehen. Geschäftsunfähige Personen können keine Verträge abschließen, und ihre Willenserklärungen sind rechtlich unwirksam. In solchen Fällen sind die gesetzlichen Vertreter, wie Eltern oder Betreuer, für die rechtlichen Angelegenheiten zuständig. Die Regelungen zur Geschäftsunfähigkeit sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in den §§ 104 bis 113.
Minderjährige unter 7 Jahren sind nach deutschem Recht gemäß § 104 Nr. 1 BGB geschäftsunfähig. Das bedeutet, sie können keine wirksamen Willenserklärungen abge... [mehr]
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