Ist Erklärungsbewusstsein notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung?

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Ja, das Erklärungsbewusstsein ist ein notwendiger Bestandteil einer Willenserklärung. Eine Willenserklärung besteht aus dem inneren Willen (dem Willensentschluss) und der äußeren Erklärung dieses Willens. Das Erklärungsbewusstsein bedeutet, dass der Erklärende sich darüber im Klaren ist, dass seine Handlung eine rechtserhebliche Erklärung darstellt. Fehlt dieses Bewusstsein, kann die Willenserklärung unwirksam sein, da der Erklärende nicht die Absicht hatte, eine rechtliche Bindung einzugehen.

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