Absolute Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann gelten und von allen respektiert werden müssen. Sie sind nicht an bestimmte Personen gebunden, sondern haben eine allgemeine Gültigkeit Zu den absoluten Rechten zählen insbesondere: 1. **Eigentumsrechte**: Das Recht, über das eigene Eigentum zu verfügen und es zu nutzen. 2. **Persönlichkeitsrechte**: Rechte, die die persönliche Integrität und die Privatsphäre einer Person schützen, wie das Recht auf Ehre und das Recht am eigenen Bild. 3. **Urheberrechte**: Rechte, die den Schöpfer eines Werkes schützen und ihm die Kontrolle über die Nutzung seines Werkes geben. Absolute Rechte sind in der Regel im Zivilrecht verankert und können durch gesetzliche Regelungen oder Verträge eingeschränkt werden. Sie bieten dem Inhaber einen starken rechtlichen Schutz gegen Eingriffe Dritter.