Die Frage ist etwas unklar formuliert, aber vermutlich geht es darum, ob ein Ordner (also eine Aufsichtsperson oder ein Veranstaltungshelfer) einem Flohmarktverkäufer verbieten darf, seinen Stand... [mehr]
Zwei mögliche Erfüllungsstörungen vom Verkäufer sind: 1. **Lieferverzug**: Der Verkäufer liefert die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. 2. **Schlechtleistung**: Die gelieferte Ware entspricht nicht der vereinbarten Qualität oder ist mangelhaft. Zwei mögliche Erfüllungsstörungen vom Käufer sind: 1. **Zahlungsverzug**: Der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. 2. **Annahmeverzug**: Der Käufer nimmt die gelieferte Ware nicht an oder verweigert die Annahme.
Die Frage ist etwas unklar formuliert, aber vermutlich geht es darum, ob ein Ordner (also eine Aufsichtsperson oder ein Veranstaltungshelfer) einem Flohmarktverkäufer verbieten darf, seinen Stand... [mehr]
Der Verkäufer hat im Rahmen eines Kaufvertrags nach deutschem Recht (z. B. §§ 433 ff. BGB) insbesondere zwei zentrale Pflichten: 1. **Übergabepflicht:** Der Verkäufer muss... [mehr]