§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]
Zwei mögliche Erfüllungsstörungen vom Verkäufer sind: 1. **Lieferverzug**: Der Verkäufer liefert die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. 2. **Schlechtleistung**: Die gelieferte Ware entspricht nicht der vereinbarten Qualität oder ist mangelhaft. Zwei mögliche Erfüllungsstörungen vom Käufer sind: 1. **Zahlungsverzug**: Der Käufer zahlt den Kaufpreis nicht zum vereinbarten Zeitpunkt. 2. **Annahmeverzug**: Der Käufer nimmt die gelieferte Ware nicht an oder verweigert die Annahme.
§ 362 BGB regelt im deutschen Zivilrecht die sogenannte "Erfüllung" einer Schuld. Das bedeutet: Eine Verpflichtung aus einem Schuldverhältnis (z.B. aus einem Vertrag) erlischt... [mehr]
Ein Verkäufer kann einer vom Käufer gesetzten Nachbesserungsfrist grundsätzlich widersprechen, wenn die Frist unangemessen kurz ist (§ 323 Abs. 1 BGB, § 281 Abs. 1 BGB). Die A... [mehr]
Schwerwiegende Störungen des nachbarschaftlichen Verhältnisses sind Verhaltensweisen oder Zustände, die dasbarschaftliche Zusammenleben erheblich beeinträchtigen und das Maß... [mehr]