Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Nein, ein Erbe kann nicht nur als Vermächtnis aufgeteilt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie ein Erbe verteilt werden kann: 1. **Erbfolge**: Nach gesetzlichen Bestimmungen oder nach den Vorgaben eines Testaments oder Erbvertrags. 2. **Vermächtnis**: Eine bestimmte Zuwendung, die der Erblasser einer Person zukommen lässt, ohne diese Person als Erben einzusetzen. 3. **Teilungsanordnung**: Der Erblasser kann im Testament festlegen, wie der Nachlass unter den Erben aufgeteilt werden soll. 4. **Pflichtteil**: Gesetzlich festgelegter Mindestanteil, den bestimmte nahe Angehörige auch dann erhalten, wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Ein Vermächtnis ist also nur eine von mehreren Möglichkeiten, wie ein Erblasser seinen Nachlass regeln kann.
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]