Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]
Wenn ein Erbe bereits verstorben ist, bevor der Erblasser stirbt, tritt in der Regel die sogenannte Erbfolge nach Stämmen in Kraft. Das bedeutet, dass die Nachkommen des verstorbenen Erben an dessen Stelle treten und dessen Erbteil unter sich aufteilen. Dies wird als "Eintrittsrecht" oder "Repräsentation" bezeichnet. Beispiel: - Wenn der Erblasser zwei Kinder hat und eines der Kinder vor dem Erblasser stirbt, dann treten die Kinder des verstorbenen Kindes (also die Enkel des Erblassers) an die Stelle des verstorbenen Kindes und teilen sich dessen Erbteil. Die genaue Aufteilung kann jedoch von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. dem Vorhandensein eines Testaments oder speziellen Regelungen im Erbrecht des jeweiligen Landes. In Deutschland ist dies im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Für detaillierte und individuelle Beratung ist es ratsam, einen Anwalt für Erbrecht zu konsultieren.
Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]