Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]
In Deutschland muss jede Person, die ein Erbe ausschlagen möchte, dies individuell tun. Das bedeutet, dass jede der sieben Personen eine eigene Erklärung zur Ausschlagung des Erbes abgeben muss. Für jede dieser Erklärungen fällt eine Gebühr an. Die Höhe der Gebühr kann je nach Bundesland und den spezifischen Umständen variieren, aber grundsätzlich wird pro Person eine Gebühr erhoben. Weitere Informationen dazu können beim zuständigen Nachlassgericht oder einem Notar eingeholt werden.
Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]