Muss für das Ausschlagen des Erbes pro Person eine Gebühr gezahlt werden oder insgesamt?

Antwort

In Deutschland muss jede Person, die ein Erbe ausschlagen möchte, dies individuell tun. Das bedeutet, dass jede der sieben Personen eine eigene Erklärung zur Ausschlagung des Erbes abgeben muss. Für jede dieser Erklärungen fällt eine Gebühr an. Die Höhe der Gebühr kann je nach Bundesland und den spezifischen Umständen variieren, aber grundsätzlich wird pro Person eine Gebühr erhoben. Weitere Informationen dazu können beim zuständigen Nachlassgericht oder einem Notar eingeholt werden.

Kategorie: Recht Tags: Erbe Ausschlagen Gebühr
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