Muss für das Ausschlagen des Erbes pro Person eine Gebühr gezahlt werden oder insgesamt?

Antwort

In Deutschland muss jede Person, die ein Erbe ausschlagen möchte, dies individuell tun. Das bedeutet, dass jede der sieben Personen eine eigene Erklärung zur Ausschlagung des Erbes abgeben muss. Für jede dieser Erklärungen fällt eine Gebühr an. Die Höhe der Gebühr kann je nach Bundesland und den spezifischen Umständen variieren, aber grundsätzlich wird pro Person eine Gebühr erhoben. Weitere Informationen dazu können beim zuständigen Nachlassgericht oder einem Notar eingeholt werden.

Kategorie: Recht Tags: Erbe Ausschlagen Gebühr
Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Ist es gerecht, wenn meine Mutter will, dass ich ihre Wohnung erbe und meinen Bruder auszahle?

Ob es gerecht ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den Wünschen deiner Mutter, den finanziellen Verhältnissen und der Beziehung zwischen dir und deinem Bruder. Es ist wichtig,... [mehr]

Wer benötigt keinen Erbschein?

Einen Erbschein benötigt man in der Regel nicht, wenn: 1. **Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner**: In vielen Fällen kann der überlebende Partner ohne Erbschein auf das gemeinsam... [mehr]

Wann verjährt der Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Pflichtteilsberechtigte von dem Erbfall und dem Umstand, dass ihm... [mehr]