Wenn du und deine Kinder das Erbe nach dem Tod deiner Eltern ausgeschlagen habt, seid ihr rechtlich nicht die Erben und übernehmt somit grundsätzlich auch keine Verpflichtungen aus dem Nachl... [mehr]
Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, muss der Erbe selbst das Nachlassgericht darüber informieren. Dies geschieht in der Regel durch eine formelle Erklärung, die entweder direkt beim Nachlassgericht oder bei einem Notar abgegeben wird. Der Notar leitet die Erklärung dann an das zuständige Nachlassgericht weiter.
Wenn du und deine Kinder das Erbe nach dem Tod deiner Eltern ausgeschlagen habt, seid ihr rechtlich nicht die Erben und übernehmt somit grundsätzlich auch keine Verpflichtungen aus dem Nachl... [mehr]
Wenn du das Erbe ausgeschlagen hast, bist du grundsätzlich nicht verpflichtet, für die Kosten des Unterhalts und der Pflege des Grabes deiner Eltern aufzukommen. Mit der Ausschlagung des Erb... [mehr]