Wer informiert das Nachlassgericht bei einer Erbausschlagung?

Antwort

Wenn ein Erbe ausgeschlagen wird, muss der Erbe selbst das Nachlassgericht darüber informieren. Dies geschieht in der Regel durch eine formelle Erklärung, die entweder direkt beim Nachlassgericht oder bei einem Notar abgegeben wird. Der Notar leitet die Erklärung dann an das zuständige Nachlassgericht weiter.

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