Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Aktenzeichen II ZR 15/59, veröffentlicht in Wertpapier-Mitteilungen (WM) 1960, Seite 610, datiert vom **18. Januar 1960**.
Die Entscheidung nach Aktenlage bezieht sich auf ein Verfahren, bei dem eine Entscheidung auf Grundlage der vorliegenden schriftlichen Unterlagen und Beweise getroffen wird, ohne dass eine mündliche Verhandlung oder Anhörung stattfindet. Dies kann in verschiedenen rechtlichen Kontexten vorkommen, beispielsweise in Verwaltungsverfahren oder bei bestimmten gerichtlichen Verfahren. Die Entscheidung nach Aktenlage ermöglicht es, schnell zu einem Ergebnis zu kommen, insbesondere wenn die vorliegenden Informationen ausreichend sind, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Es ist jedoch wichtig, dass alle relevanten Dokumente und Beweise sorgfältig geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Entscheidung gerechtfertigt ist. In vielen Fällen haben die betroffenen Parteien das Recht, gegen eine solche Entscheidung Rechtsmittel einzulegen.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Aktenzeichen II ZR 15/59, veröffentlicht in Wertpapier-Mitteilungen (WM) 1960, Seite 610, datiert vom **18. Januar 1960**.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) mit dem Fundstellenhinweis WM 1960, 610 trägt das Aktenzeichen: **II ZR 15/59** Diese Entscheidung stammt aus dem Jahr 1960 und ist in der Zeitschr... [mehr]
Die Entscheidung BGH WM 1960, 610 ist auch unter der Fundstelle BGHZ 32, 164 zu finden. Das bedeutet, sie ist im 32. Band der amtlichen Sammlung „Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsa... [mehr]