Hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass ein Kraftfahrzeug zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht erforderlich ist?

Antwort

Ja, das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Kraftfahrzeug nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. In einem Urteil vom 9. Februar 2010 (Az. 1 BvL 1/09) hat das Gericht klargestellt, dass das Existenzminimum die grundlegenden Bedürfnisse des täglichen Lebens abdeckt, zu denen ein Kraftfahrzeug nicht zwingend gehört.

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