Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem folgende zwei Aufgaben: 1. **Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz** (Normenkontrolle): Es prüft, ob Gesetze und... [mehr]
Ja, das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass ein Kraftfahrzeug nicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums erforderlich ist. In einem Urteil vom 9. Februar 2010 (Az. 1 BvL 1/09) hat das Gericht klargestellt, dass das Existenzminimum die grundlegenden Bedürfnisse des täglichen Lebens abdeckt, zu denen ein Kraftfahrzeug nicht zwingend gehört.
Das Bundesverfassungsgericht hat unter anderem folgende zwei Aufgaben: 1. **Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzen mit dem Grundgesetz** (Normenkontrolle): Es prüft, ob Gesetze und... [mehr]