Ja, eine Entgeltumwandlung fällt grundsätzlich weiterhin unter den Arbeitslohn. Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge oder andere Leistungen umgewandelt. Dieser umgewandelte Betrag wird jedoch nicht sofort versteuert, sondern erst bei der Auszahlung der Altersvorsorge. Es handelt sich also um eine Form der Lohnumwandlung, die steuerliche Vorteile bieten kann, aber der umgewandelte Betrag bleibt Teil des Arbeitslohns.