Wie lange hatten Personen im Jahr 1957 Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall?

Antwort

Im Jahr 1957 hatten Arbeitnehmer in Deutschland gemäß dem Lohnfortzahlungsgesetz (LFZG) Anspruch auf eine Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall für eine Dauer von sechs Wochen. Dieses Gesetz trat am 1. Juli 1957 in Kraft und regelte die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erstmals gesetzlich.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten