Ja, in der Regel wird dem Beschuldigten das Ende des Ermittlungsverfahrens schriftlich mitgeteilt. Dies geschieht meist durch eine entsprechende Mitteilung der Staatsanwaltschaft oder der ermittelnden Behörde. In dieser Mitteilung wird der Beschuldigte über den Ausgang des Verfahrens informiert, beispielsweise ob das Verfahren eingestellt wurde oder ob Anklage erhoben wird.