Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]
Für den digitalen Nachlass des Erblassers gibt es mehrere Empfehlungen: 1. **Dokumentation**: Erstelle eine umfassende Liste aller digitalen Konten, Passwörter und wichtigen Informationen, die im digitalen Nachlass enthalten sind. Dazu gehören E-Mail-Konten, soziale Medien, Online-Banking und Cloud-Dienste. 2. **Vorsorgevollmacht**: Erwäge, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen, die einer vertrauenswürdigen Person das Recht gibt, im Falle deines Ablebens oder deiner Handlungsunfähigkeit auf deine digitalen Konten zuzugreifen. 3. **Testamentarische Regelung**: Integriere digitale Vermögenswerte in dein Testament. Kläre, wie mit deinen digitalen Konten und Inhalten verfahren werden soll. 4. **Nutzungsbedingungen prüfen**: Informiere dich über die Nutzungsbedingungen der verschiedenen Plattformen, da viele Anbieter spezifische Regelungen für den Umgang mit dem Konto nach dem Tod haben. 5. **Erben informieren**: Teile deinen Erben mit, wo sie die Informationen zu deinem digitalen Nachlass finden können, und gib ihnen Anleitungen, wie sie darauf zugreifen können. 6. **Sichere Passwörter**: Verwende sichere Passwörter und erwäge die Nutzung eines Passwortmanagers, um den Zugang zu deinen Konten zu erleichtern. 7. **Digitale Erbschaftsverwaltung**: Ziehe in Betracht, einen Fachmann für Erbrecht zu konsultieren, der sich mit digitalen Nachlässen auskennt, um sicherzustellen, dass alles rechtlich korrekt geregelt ist. Diese Schritte können helfen, den digitalen Nachlass klar und geordnet zu hinterlassen.
Um den Nachlass einer verstorbenen Person kümmert sich in der Regel der sogenannte Erbe oder die Erbengemeinschaft. Wer genau zuständig ist, hängt davon ab, ob ein Testament oder ein Er... [mehr]
Ja, GEMA-Forderungen können grundsätzlich vererbt werden. Das betrifft sowohl Ansprüche, die ein Urheber oder Rechteinhaber gegenüber der GEMA hat (z.B. ausstehende Tantiemen), als... [mehr]
Wenn beide Eltern verstorben sind und die nachfolgenden Generationen das Erbe ausgeschlagen haben, geht das Erbe (und damit auch die Rechte und Pflichten am Grabstein) gemäß § 1936 BGB... [mehr]