Was sind Einzelvertretungsbefugnisse im Gesellschaftsrecht?

Antwort

Einzelvertretungsbefugnisse im Gesellschaftsrecht bedeuten, dass ein einzelner Geschäftsführer oder Vorstand einer Gesellschaft alleine, ohne die Mitwirkung anderer Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder, die Gesellschaft nach außen hin vertreten und rechtsverbindliche Entscheidungen treffen kann. Diese Befugnis wird in der Regel in der Satzung der Gesellschaft oder im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Ein Beispiel dafür ist die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Deutschland, bei der die Gesellschafterversammlung entscheiden kann, ob die Geschäftsführer einzeln oder nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind. Einzelvertretungsbefugnisse können die Handlungsfähigkeit und Flexibilität der Geschäftsführung erhöhen, bergen jedoch auch das Risiko von Missbrauch oder Fehlentscheidungen durch eine einzelne Person.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten