Ab welcher Größe muss ein Einzelunternehmer sich im Handelsregister eintragen?

Antwort

Ein Einzelunternehmer muss sich in Deutschland ins Handelsregister eintragen, wenn er ein kaufmännisches Unternehmen betreibt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn das Unternehmen eine gewisse Größe erreicht, die sich an verschiedenen Kriterien orientiert, wie z.B.: 1. **Umsatz**: Jahresumsatz von als 250.000 Euro kann ein Indikator sein. 2. **Gewinn**: Ein Jahresgewinn von mehr als 25.000 Euro kann ebenfalls ein Indikator sein. 3. **Mitarbeiterzahl**: Wenn regelmäßig mehr als fünf Mitarbeiter beschäftigt werden. 4. **Art und Umfang der Geschäftstätigkeit**: Wenn die Geschäftstätigkeit eine kaufmännische Organisation erfordert. Diese Kriterien sind jedoch nicht gesetzlich festgelegt, sondern dienen als Orientierung. Letztlich entscheidet das zuständige Amtsgericht im Einzelfall, ob eine Eintragungspflicht besteht. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: [BMWK - Einzelunternehmen](https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Mittelstand/handelsregister.html).

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