Ist die Einwilligung zum Teilen von Produkt- und Servicedaten nach dem EU Data Act personenbezogen?

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Die Einwilligung für das Teilen von Produkt- und Servicedaten nach dem EU Data Act ist grundsätzlich nicht auf personenbezogene Daten beschränkt. Der EU Data Act ([Verordnung (EU) 2023/2854](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2854)) regelt den Zugang zu und die Nutzung von Daten, die bei der Nutzung vernetzter Produkte und damit verbundener Dienste entstehen – unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene oder nicht-personenbezogene Daten handelt. Allerdings gilt: - **Personenbezogene Daten:** Wenn die zu teilenden Daten personenbezogen sind, greifen zusätzlich die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das bedeutet, dass für die Weitergabe dieser Daten in der Regel eine Einwilligung der betroffenen Person erforderlich ist oder eine andere Rechtsgrundlage nach DSGVO vorliegen muss. - **Nicht-personenbezogene Daten:** Für nicht-personenbezogene Daten gelten die spezifischen Regelungen des Data Act. Hier ist die Einwilligung des Nutzers (z. B. des Eigentümers oder Mieters eines vernetzten Produkts) maßgeblich, nicht zwingend die Einwilligung einer natürlichen Person im Sinne der DSGVO. **Fazit:** Die Einwilligung nach dem EU Data Act bezieht sich auf die Nutzung und Weitergabe von Produkt- und Servicedaten allgemein und ist nicht ausschließlich personenbezogen. Sobald jedoch personenbezogene Daten betroffen sind, müssen zusätzlich die Anforderungen der DSGVO beachtet werden. Weitere Informationen findest du direkt beim [EU Data Act](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32023R2854) und zur [DSGVO](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32016R0679).

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