Rechtssicher ist nicht die **vertikale Anordnung an sich**, sondern dass die **Auswahl gleichwertig, klar und ohne Nudging** möglich ist (insb. nach TTDSG/DSGVO und der deutschen Rechtsprechung z...
Ja, du benötigst in der Regel eine Einwilligung von Mitarbeitern zur privaten Nutzung dienstlicher Telefone. Das Fernmeldegeheimnis schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation, und eine private Nutzung kann diese Regelungen berühren. Es ist ratsam, klare Richtlinien aufzustellen und die Mitarbeiter über die Bedingungen der privaten Nutzung zu informieren. Eine schriftliche Einwilligung kann helfen, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Rechtssicher ist nicht die **vertikale Anordnung an sich**, sondern dass die **Auswahl gleichwertig, klar und ohne Nudging** möglich ist (insb. nach TTDSG/DSGVO und der deutschen Rechtsprechung z...
Die Aufbewahrungsdauer von telefonischen Einwilligungen zu Post Repair-Umfragen richtet sich in Deutschland nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und ggf. branchenspezifischen Rege...
Eine mündliche Einwilligung lässt sich grundsätzlich schwerer beweisen als eine schriftliche, da kein physisches Dokument vorliegt. Dennoch gibt es Möglichkeiten, eine mündlic...