In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]
Ja, du benötigst in der Regel eine Einwilligung von Mitarbeitern zur privaten Nutzung dienstlicher Telefone. Das Fernmeldegeheimnis schützt die Vertraulichkeit der Kommunikation, und eine private Nutzung kann diese Regelungen berühren. Es ist ratsam, klare Richtlinien aufzustellen und die Mitarbeiter über die Bedingungen der privaten Nutzung zu informieren. Eine schriftliche Einwilligung kann helfen, rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
In Deutschland hat ein Mitarbeiter, der gekündigt wurde, grundsätzlich Anspruch auf seinen Urlaub, auch wenn er nicht mehr im Unternehmen arbeitet. Der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen... [mehr]