Ja, für den Inhalt einer Pressemeldung kannst du grundsätzlich haftbar gemacht werden. Die Haftung hängt davon ab, ob durch die Pressemeldung Rechte Dritter verletzt werden, zum Beispie... [mehr]
Die erforderliche Einwilligung einer erwachsenen Person zur Veröffentlichung von Fotos kann in verschiedenen Formen eingeholt werden: 1. **Schriftliche Einwilligung**: Dies ist die sicherste Form. Die betroffene Person unterschreibt ein Dokument, das die Zustimmung zur Veröffentlichung der Fotos festhält. Es sollte klar angegeben werden, wofür die Fotos verwendet werden. 2. **Mündliche Einwilligung**: In einigen Fällen kann auch eine mündliche Zustimmung ausreichend sein, insbesondere wenn die Veröffentlichung in einem informellen Rahmen erfolgt. Es ist jedoch ratsam, dies schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden. 3. **Digitale Einwilligung**: Bei Online-Veröffentlichungen kann die Zustimmung auch durch das Anklicken eines Kästchens oder durch das Ausfüllen eines Online-Formulars eingeholt werden. Hierbei sollte die Person über die Verwendung der Fotos informiert werden. 4. **Einwilligung durch Dritte**: In bestimmten Situationen kann auch eine Einwilligung durch einen gesetzlichen Vertreter erforderlich sein, beispielsweise bei minderjährigen Personen oder in speziellen rechtlichen Kontexten. Es ist wichtig, dass die Einwilligung freiwillig, informiert und unmissverständlich erfolgt.
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