In der Regel ist so ein Beschluss nicht nichtig, sondern allenfalls anfechtbar; fehlt nur das Enddatum, wird die Laufzeit regelmäßig auf die gesetzliche Höchstdauer begrenzt statt der...
Wie teile ich als Beklagte mit, dass ich mit dem Beschluss einverstanden bin?
Antwort vomUm auszudrücken, dass du als Beklagte mit dem Beschluss einverstanden bist, kannst du ein Schreiben formulieren. Hier ist ein Beispiel für den Aufbau: --- [Dein Name] [Deine Adresse] [PLZ, Ort] [Datum] [Gericht] [Adresse des Gerichts] [PLZ, Ort] Aktenzeichen: [Aktenzeichen einfügen] Betreff: Zustimmung zum Beschluss Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich als Beklagte mit dem Beschluss vom [Datum des Beschlusses] einverstanden bin. Ich bitte um Bestätigung des Erhalts dieses Schreibens. Mit freundlichen Grüßen, [Dein Name] [Unterschrift, falls erforderlich] --- Achte darauf, alle relevanten Informationen einzufügen und das Schreiben entsprechend zu formatieren.
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Kann ein bestehender Verwaltervertrag in der WEG ohne Tagesordnungspunkt durch Beschluss aufgehoben werden?
Nein – ein solcher Beschluss ist grundsätzlich nicht nichtig, aber regelmäßig anfechtbar. Fehlt der Punkt in der Tagesordnung, kann die Gemeinschaft den Verwaltervertrag zwar fak...