Kann bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl, der auf die Anzahl der Tagessätze beschränkt ist, eine nach § 154a StPO eingestellte Tat wieder aufgenommen werden?

Antwort

Ja, bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl, der auf die Anzahl der Tagessätze beschränkt ist, kann eine nach § 154a StPO eingestellte Tat grundsätzlich wiederaufgenommen werden. Der Einspruch führt dazu, dass das Verfahren vor dem Gericht fortgesetzt wird, und es besteht die Möglichkeit, dass Gericht auch die zuvor nach § a StPO eingellte Tat erneut prü. Allerdings hängt dies den spezifischen Umständen Einzelfalls ab insbesondere davon, ob Voraussetzungen für eine Wieder gegeben sind. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen.

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