Einsichts- und Urteilsfähigkeit sind wichtige Aspekte der Migkeit, beziehen sich jedoch nicht ausschließlich darauf. Mündigkeit bedeutet, dass eine Person in der Lage ist, eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen und die Konsequenzen ihres Handelns zu verstehen. Einsichts- und Urteilsfähigkeit beziehen sich darauf, dass eine Person die Fähigkeit hat, Informationen zu verarbeiten, zu bewerten und fundierte Entscheidungen zu treffen. In vielen rechtlichen Kontexten wird Mündigkeit oft mit der Fähigkeit gleichgesetzt, rechtlich bindende Entscheidungen zu treffen, was in der Regel auch Einsichts- und Urteilsfähigkeit voraussetzt.