Fällt die Einsichtnahme in einen Brief unter Datenverarbeitung nach DSGVO?

Antwort

Ja, die Einsichtnahme in einen Brief kann unter Datenverarbeitung Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) fallen. Datenverarbeitung umfasst jede Art der Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich des Zugriffs auf, der Speicherung, der Übertragung und der Einsichtnahme in solche Daten. Wenn der Brief personenbezogene Informationen enthält und eine Person Einsicht in diesen Brief nimmt, wird dies als Verarbeitung dieser Daten betrachtet. Es ist wichtig, die rechtlichen Grundlagen und die Einwilligung der betroffenen Person zu berücksichtigen, um die DSGVO-Vorgaben einzuhalten.

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