Bei einem Bestandsbau sind verschiedene Eingriffe, die das Urheberrecht betreffen, dem Inhaber des Urheberrechts abzustimmen. Dazu gehören: 1. **Änderungen an der äußeren Gestaltung**: Jede Veränderung, die das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinflusst, wie z.B. Anbauten, Fassadenänderungen oder das Entfernen von architektonischen Elementen. 2. **Innere Umbauten**: Wesentliche Änderungen an der Raumaufteilung oder der Nutzung, die die ursprüngliche Gestaltung und Funktion des Gebäudes betreffen. 3. **Restaurierungen und Renovierungen**: Eingriffe, die die Substanz oder das Design des Gebäudes betreffen, insbesondere wenn sie die künstlerische Gestaltung beeinflussen. 4. **Nutzung des Designs in neuen Projekten**: Wenn das Design oder Teile davon in neuen Bauprojekten verwendet werden sollen, ist die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erforderlich. 5. **Vermietung oder Verwertung**: Bei der kommerziellen Nutzung des Designs, z.B. in Medien oder Werbung, muss ebenfalls die Zustimmung eingeholt werden. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen des Urheberrechts zu beachten, da diese je nach Land variieren können.