Nein. Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hat grundsätzlich **keine aufschiebende Wirkung** – die festgesetzte Steuer ist also **trotz Einspruch fristgerecht zu zahlen** (Grundsatz aus...
Eine mögliche Formulierung könnte lauten: "Die gelieferten Maschinen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten." Diese Formulierung stellt klar, dass das Eigentum an den Maschinen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Käufer übergeht.
Nein. Ein Einspruch gegen einen Steuerbescheid hat grundsätzlich **keine aufschiebende Wirkung** – die festgesetzte Steuer ist also **trotz Einspruch fristgerecht zu zahlen** (Grundsatz aus...