Was ist ein eigenständiges Unternehmen im Sinne des EU-Beihilfenrechts?

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Ein eigenständiges Unternehmen im Sinne des EU-Beihilfenrechts ist ein Unternehmen, das unabhängig von anderen Unternehmen agiert. Dies bedeutet, dass es keine Beteiligungen oder Verbindungen zu anderen Unternehmen hat, die eine Kontrolle oder einen maßgeblichen Einfluss auf seine Entscheidungen und Geschäftstätigkeiten ausüben könnten. Die Definition eines eigenständigen Unternehmens ist wichtig, um festzustellen, ob ein Unternehmen als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft werden kann, was wiederum Auswirkungen auf die Förderfähigkeit und die Höhe der möglichen Beihilfen hat. Laut der Empfehlung der Europäischen Kommission 2003/361/EG wird ein Unternehmen als eigenständig betrachtet, wenn es: 1. Weniger als 25 % seines Kapitals oder seiner Stimmrechte im Besitz eines anderen Unternehmens oder gemeinsam von mehreren Unternehmen hält, die nicht KMU sind. 2. Nicht mit anderen Unternehmen durch eine solche Beteiligung verbunden ist, dass es als Partnerunternehmen oder verbundenes Unternehmen gilt. Weitere Informationen und detaillierte Kriterien finden sich in der Empfehlung der Europäischen Kommission: [Empfehlung 2003/361/EG](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32003H0361).

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