Wie lange muss Ehegattenunterhalt gezahlt werden, wenn beide Partner voll erwerbsfähig sind?

Antwort

Die Dauer des Ehegattenunterhalts nach einer Trennung richtet sich in Deutschland nach verschiedenen Faktoren und ist nicht pauschal festgelegt. Grundsätzlich gilt: **Trennungsunterhalt:** Während der Trennungszeit, also bis zur rechtskräftigen Scheidung, besteht in der Regel ein Anspruch auf Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB), unabhängig davon, ob beide Partner voll erwerbsfähig sind. Allerdings wird erwartet, dass beide Ehegatten nach einer gewissen Zeit (meist nach etwa einem Jahr) selbst für ihren Unterhalt sorgen, sofern dies zumutbar ist. **Nachehelicher Unterhalt:** Nach der Scheidung besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (§ 1569 ff. BGB) nur noch ausnahmsweise, z. B. wegen Betreuung gemeinsamer Kinder, Krankheit, Alter oder Erwerbslosigkeit. Sind beide Partner voll erwerbsfähig und können für sich selbst sorgen, entfällt der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in der Regel. **Zusammengefasst:** - Während der Trennung: Unterhalt meist bis zur Scheidung, sofern ein Bedarf besteht. - Nach der Scheidung: Nur in Ausnahmefällen, wenn einer der Ehegatten nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie/unterhalt/unterhalt_node.html).

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