Was sollte ich sicherheitshalber ans Ende eines eBay-Angebots schreiben (Privatverkauf) bezüglich Rücknahme, Haftung und Gewährleistung?
Antwort vomBei einer **Privatauktion** (Verkauf als Privatperson) wird üblicherweise ein kurzer Rechtstext ans Ende gesetzt, der **Gewährleistung/Sachmängelhaftung** ausschließt und klarstellt, dass **keine Rücknahme** erfolgt. Ein gängiger, relativ sicherer Text ist: „Privatverkauf: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung (Gewährleistung). Keine Rücknahme und kein Umtausch. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben unberührt.“ Wichtig in der Praxis: - „**Keine Garantie**“ kannst du zusätzlich schreiben, ist aber weniger entscheidend als der **Ausschluss der Sachmängelhaftung**. - Der Ausschluss hilft **nicht** bei **arglistig verschwiegenen Mängeln** oder **falschen Angaben** in der Beschreibung. - Wenn du regelmäßig/umfangreich verkaufst, kann das als **gewerblich** gewertet werden; dann gelten andere Regeln (u.a. Widerruf, Gewährleistung).