In der Europäischen Union (EU) ist die Todesstrafe vollständig abgeschafft. Kein EU-Mitgliedsstaat wendet die Todesstrafe an, und die Abschaffung ist eine Voraussetzung für den EU-Beitr... [mehr]
Der dynamische Beihilfenbegriff bezieht sich auf die flexible und anpassungsfähige Interpretation und Anwendung von staatlichen Beihilfenregelungen im europäischen Wettbewerbsrecht. Er berücksichtigt die sich verändernden wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen sowie die Notwendigkeit, staatliche Eingriffe an aktuelle Herausforderungen anzupassen. Dies bedeutet, dass die Europäische Kommission bei der Bewertung von staatlichen Beihilfen nicht nur die statischen Kriterien des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) anwendet, sondern auch die dynamischen Entwicklungen und die spezifischen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.
In der Europäischen Union (EU) ist die Todesstrafe vollständig abgeschafft. Kein EU-Mitgliedsstaat wendet die Todesstrafe an, und die Abschaffung ist eine Voraussetzung für den EU-Beitr... [mehr]